Behördlich anerkannter Bekannter Versender
Als behördlich zugelassener Bekannter Versender ist man verpflichtet sogenannte „sichere“ Luftfracht vor unbefugten Zugriff zu schützen. Ist ein Unternehmen nicht validiert, muss die jeweilige Luftfracht von einem reglementierten Beauftragten gesondert geprüft, geröntgt und freigegeben werden, bevor es in ein Luftfahrzeug verladen werden darf.
Die Aufgaben des behördlich zugelassenen bekannten Versenders sind:
- der Schutz von Luftfracht vor unbefugtem Zugriff,
- Sicherung der Verpackungen gegen Manipulation und Zugriff,
- Sicherstellung der Sicherheitsanforderungen für den Transportweg zum Reglementieren Beauftragten,
- sowie der sendungsbezogene Sicherheitsstatus.
Dazu existieren neue Rahmenbedienungen, wie Unternehmen in der zivilen Luftfahrt, ihre Luftfracht abzuwickeln haben.
Insbesondere beim Erlangen des Status als „Bekannter Versender“ bzw. „Reglementierter Beauftragter“. Prinzipiell darf Luftfracht nur mit dem Status „Sicher“ (SPX oder SCO) in Flugzeuge verladen und verflogen werden. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, diesen Sicherheitsstatus zu erreichen.
(Siehe Definition Reglementierter Beauftragter)
Zusammenwirken von bekanntem Versender, reglementiertem Beauftragten und Luftfahrtunternehmen:
Im Idealfall übergibt ein bekannter Versender eine sichere Luftfrachtsendung direkt
an den reglementierten Beauftragten und darf daher auf die grundsätzlich erforderlichen Kontrollen verzichten. Das Luftfahrtunternehmen erhält die Sendung somit von einer Vertrauensperson, sodass auch an dieser Stelle keine Kontrollen dennoch aber Sicherheitskontrollen notwendig sind.
Somit ist das Tagesgeschäft aufgrund einer auf Vertrauen basierenden Sicherheit weitgehend von den Kontrollen durch Luftsicherheitskontrollkräfte entlastet. Werden die Güter von unbekannten Versendern übergeben, sind die Kontrollen durch geschultes Personal mittels zugelassener Methoden (siehe regB) durchzuführen.
Sicherheitskontrollen:
Bei der Annahme, Bearbeitung und beim Umgang mit Luftfrachtgütern ist zu gewährleisten, dass zuverlässiges und fachlich ausgebildetes Personal durch geeignete Sicherheitskontrollen dafür sorgt, dass Luftfrachtsendungen die manipuliert sind,
erkannt werden.
Zuverlässige Mitarbeiter und identifizierbare Luftfracht
Mitarbeiter, die unbegleiteten Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben, müssen eine siebenstündige Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.9 der
Verordnung (EU) Nr. 185/2010 erhalten.
Neben den Mitarbeitern, gilt das auch für die Geschäftsführer und Fremdfirmen, wie beispielsweise Reinigungsdienste, Kontrollkräfte oder Verpackungsfirmen. Mitarbeiter ohne dieser Schulung müssen von Mitarbeitern mit Schulung begleitet werden. Es wird von identifizierbarer Luftfracht gesprochen, wenn ein Produkt innerhalb des Unternehmens eindeutig dem Luftfrachtversand eingeordnet werden kann.
Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
Dieses Gesetz dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen.
Das Luftsicherheitsgesetz wurde am 11. Januar 2005 als Neuregelung erlassen. Am 15. Januar 2005 ist es in Kraft getreten.