Sicherheitsbeauftragter (35 Std. Schulung)

Luftsicherheitsbeauftragte sind bei sämtlichen Unternehmen der sicheren Lieferkette. Vorrausetzung für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter ist eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Abs.1 LuftSiG und anerkannte Aus- und Weiterbildung gemäß VO (EU) Nr. 185/2010 nach Kap. 11.2.2 i.V.m. Kap. 11.2.5.

Die Einhaltung wird durch die dafür vorgesehene Luftsicherheitsschulungsverordnung gewährleistet. Diese Schulung muss alle 5 Jahre, durch eine Auffrischungsschulung im Umfang von 4 Unterrichtseinheiten erneuert werden.

Themen zur 35 Std. Schulung:

  • Überblick zum Thema Terrorismus
  • Rechtsvorschriften, Ziele und Struktur der Luftsicherheit.
  • Sicherheitssysteme und Zugangskontrollen
  • Durchleuchtungs- und Kontrollgeräte und -Techniken
  • Sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen
  • Waffen und verbotene/gefährliche Gegenstände
  • Sonstige sicherheitsrelevante Maßnahmen zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins