102 Std. Ausbildung zur Luftsicherheitskontrollkraft für Luftfracht- und Luftpostkontrollen gemäß §9 LuftSiG
Die einzelnen Aufgaben der Luftfahrtunternehmen sind im §9 LuftSiG sowie in EU-Verordnungen festgelegt. Luftfahrtunternehmen sind in Deutschland unter anderem für die Kontrolle von Fracht und Post zuständig. Kontrollmaßnahmen können am Flughafen selbst oder durch private Sicherheitsunternehmen durchgeführt werden, außer es bedient sich vorab eines reglementierten Beauftragten, der die Kontrollmaßnahmen vor Anlieferung an ein Luftfahrtunternehmen durchführt und den Status der Sendung bis zur Abgabe an das Luftfahrtunternehmen aufrecht erhält. Jedoch hat das Luftfahrtunternehmen weiterhin die Verantwortung. Das Schulungsprogramm beinhaltet die Schulungsinhalte gemäß Musterlehrplan LBA unter Berücksichtigung der Inhalte gemäß VO (EU) Nr. 185/2010 Kapitel 11.2.3.2.
Seminarinhalte:
- Terrorismus
- Rechtswesen
- Waffen und verbotene Gegenstände
- Unterscheidung verbotener Gegenstände nach WaffG und nach LuftSiG
- Das Kriegswaffenkontrollgesetz
- Das Sprengstoffgesetz
- Sicherheitsbereiche und Zugangskontrollen
- Schutz/Beförderungsanforderungen für Fracht und Post
- Durchleuchtungs- und Kontrollgeräte und Techniken
- Erkennen und Identifizieren von Gefahrgut
Dadurch erhält man viele Kenntnisse wie beispielsweise, die Möglichkeiten zum verstecken von verbotenen Gegenständen, die Techniken der Durchsuchungen von Hand sowie Röntgengeräten, Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie über die Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren.
Seminarziel:
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zur Luftsicherheitskontrollkraft für Luftfracht- und Luftpost gem. §9 LuftSiG. Nach erfolgter Prüfung beim Luftfahrtbundesamt kann der Teilnehmer ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingehen.