7 UE -Schulung für Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen (Anderes Sicherheitspersonal bei Fracht und Post) gemäß VO (EU) Nr. 185/2010 Kap. 11.2.3.9

Jeder Mitarbeiter, der Sicherheitskontrollen von Luftfracht und Luftpost durchführt, muss die Schulung über 7 Unterrichtseinheiten (ehemals 3+1-Stunden-Schulung) für anderes Sicherheitspersonal bei Fracht und Post erhalten haben.

Als Bekannter Versender oder Reglementierter Beauftragter ist dies unter anderem ein fester Bestandteil der Zulassung. Identifizierbare Luftfracht kann bereits im Zuge der Produktion entstehen, aber auch erst bei der Lagerung, Verpackung oder bei der Übergabe an das Transportunternehmen zur Anlieferung durch einen Reglementierten Beauftragten.