AEO-Sicherheitsunterweisung

Der Status zugelassener Wirtschaftsbeteiligter oder auch AEO (Authorized Economic Operator) wird an Unternehmen vergeben die eine besondere Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit im wirtschaftlichen und sicherheitspolitischem Sinne nachweisen konnten.

Dieser Status wird von den nationalen Zollbehörden vergeben. Das bedeutet, dass ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ein geringeres Risikoprofil aufweist und daher an der Grenze zügiger abgefertigt wird (je nach Art des AEO-Zertifikats).

Die Inhaber eines AEO-Zertifikats genießen die geringere Risikoeinstufungen in allen Mitgliedstaaten, da der AEO-Status nach Artikel 5a des gemeinschaftlichen Zollkodex, in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird.