Durch kriminelle und terroristische Machenschaften hat sich die Sicherheit im Bereich Luftfracht stark verändert.

In der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und der Verordnung (EU) 185/2010 sind die einzuhaltenden Vorschriften und Standards für die Luftfrachtsicherheit enthalten.

Speziell für Luftfracht versendende Unternehmen haben sich die Anforderungen an die Aufrechterhaltung des Status als sog. „Bekannter Versender“ mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 185/2010 am 29.04.2010 gravierend verändert.